Dir stehen 10 Zeitstunden Rückbildungsgymnastik nach der Geburt zu.
Diese werden von der Krankenkasse bezahlt.
Frühestens 6 Wochen nach der Geburt sollte mit dem Kurs begonnen werden.
Nach schweren Geburten
(Kaiserschnitt oder große Geburtsverletzungen) solltest du ruhig noch etwas länger warten und erst
8-10 Wochen nach der Geburt damit anfangen.
Für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist es wichtig, dass du fertig bist mit dem Kurs BEVOR dein Kind 9 Monate alt ist.
Im Rückbildungskurs wird der Beckenboden – der durch Schwangerschaft und Geburt stark belastet ist, trainiert.
Außerdem werden Übungen gemacht für die Bauchmuskulatur, den Rücken und den gesamten Körper.
Auch Dehnübungen und Entspannungsübungen tun jeder Mutter gut und gehören zur Rückbildungsgymnastik dazu.